Mittwoch, 15. Mai 2024

Außergewöhnliche Gehbehinderung

 aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert.

Wenn Sie diesen Zusatz in Ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten, dann stehen Ihnen folgende Nachteilsausgleiche (Leistungen) zur Verfügung: 

  •  unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Anerkennung der Kfz-Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung: bis zu 15.000 km x 0,30 = 4.500,-
  • kostenloser Fahrdienst in vielen Gemeinden und Landkreisen mit unterschiedlichen kommunalen Regelungen
  • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
     
    Details erfragen Sie am besten beim Versorgungsamt Ihrer Gemeinde, das ja auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.

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