aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert.
Wenn Sie diesen
Zusatz in Ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten, dann stehen Ihnen
folgende Nachteilsausgleiche (Leistungen) zur Verfügung:
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
-
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
-
Anerkennung der Kfz-Kosten für behinderungsbedingte Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung: bis zu 15.000 km x 0,30 € = 4.500,- €
-
kostenloser Fahrdienst in vielen Gemeinden und Landkreisen mit unterschiedlichen kommunalen Regelungen
-
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
Details erfragen Sie am besten beim Versorgungsamt Ihrer Gemeinde, das ja auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat.