Die
obige Frage kann nur individuell beantwortet werden, da die
Rentenversicherung ja auch individuelle Zeiten für die EM-Renten
bewilligt; je nach Einschätzung der ärztlichen bzw. gutachterlichen
Seite.
Die Maximaldauer für eine Zeitrente beträgt drei Jahre. In
der Praxis sind mir Verlängerungen für ein Jahr, zwei oder drei Jahre
bekannt. Und ich habe auch von Betroffenen gehört, deren EM-Rente nicht
mehr verlängert wurde. Andere wurden zur Überprüfung ihres
Gesundheitszustandes und Leistungsbildes noch einmal in eine Reha
geschickt, bevor das endgültige Urteil gefällt wurde.
Wenn jedoch insgesamt neun Jahre die EM-Rente bezogen wurde, und die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, wird von seiten der Rentenversicherung davon ausgegangen, dass eine Besserung nicht mehr wahrscheinlich ist. Dann wird die EM-Rente auf unbestimmte Dauer (unbefristete EM-Rente) bewilligt.
Manche
Patienten denken spätestens dann, dass sie Ruhe vor der
Rentenversicherung haben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch wenn die
unbefristete EM-Rente bezogen wird, wird der Gesundheitszustand und das
Leistungsbild immer wieder überprüft. So ist es üblich, dass die
Rentenversicherung auch weiterhin ärztliche Berichte anfordert bzw. zu
Gutachterterminen einlädt. Mein letzter Gutachter erklärte mir von sich
aus, dass es sich hier auch grundsätzlich um eine Fürsorgepflicht der
Rentenversicherung handelt - und dass ich daher keine Angst davor haben
muss bei meiner Krankheit. Also mehr Fürsorge als Prüfung, ob sich nicht
doch ein schwarzes Schaf eingeschlichen hat? Wahrscheinlich beides...