Donnerstag, 16. Mai 2024

EM-Rente: Wie oft kann die EM-Rente verlängert bzw. darf sie befristet werden?

Die obige Frage kann nur individuell beantwortet werden, da die Rentenversicherung ja auch individuelle Zeiten für die EM-Renten bewilligt; je nach Einschätzung der ärztlichen bzw. gutachterlichen Seite.

Die Maximaldauer für eine Zeitrente beträgt drei Jahre. 
In der Praxis sind mir Verlängerungen für ein Jahr, zwei oder drei Jahre bekannt. Und ich habe auch von Betroffenen gehört, deren EM-Rente nicht mehr verlängert wurde. Andere wurden zur Überprüfung ihres Gesundheitszustandes und Leistungsbildes noch einmal in eine Reha geschickt, bevor das endgültige Urteil gefällt wurde. 

Wenn jedoch  insgesamt neun Jahre die EM-Rente bezogen wurde, und die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, wird von seiten der Rentenversicherung davon ausgegangen, dass eine Besserung nicht mehr wahrscheinlich ist. Dann wird die EM-Rente auf unbestimmte Dauer (unbefristete EM-Rente) bewilligt.


Manche Patienten denken spätestens dann, dass sie Ruhe vor der Rentenversicherung haben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch wenn die unbefristete EM-Rente bezogen wird, wird der Gesundheitszustand und das Leistungsbild immer wieder überprüft. So ist es üblich, dass die Rentenversicherung auch weiterhin ärztliche Berichte anfordert bzw. zu Gutachterterminen einlädt. Mein letzter Gutachter erklärte mir von sich aus, dass es sich hier auch grundsätzlich um eine Fürsorgepflicht der Rentenversicherung handelt - und dass ich daher keine Angst davor haben muss bei meiner Krankheit. Also mehr Fürsorge als Prüfung, ob sich nicht doch ein schwarzes Schaf eingeschlichen hat? Wahrscheinlich beides...  

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