Für den Überblick: Liste der GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche
(Wichtig: Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angeführt sind, gelten natürlich auch bei einem höheren GdB. In der Praxis wird oft davon gesprochen, dass sich ein GdB von mind. 50 "eigentlich erst lohnt". Auch hier: Machen Sie sich selbst ein Bild und vergessen Sie die merkmalsbezogenen Nachteilsausgleiche nicht.)
GdB 20
• Teilnahme am Behindertensport
GdB 30 / 40
• Gleichstellung
• Kündigungsschutz bei Gleichstellung
• Steuerfreibetrag (nur bei zusätzlicher Beeinträchtigung): GdB 30: 310,- €; GdB 40: 430,- €
• 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst
• Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG
GdB 50
• Schwerbehinderteneigenschaft
• Steuerfreibetrag: 570,- €
• bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
• Kündigungsschutz
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben
• Freistellung von Mehrarbeit
• eine Arbeitswoche Zusatzurlaub
• Schutz bei Wohnungskündigung
• Altersrente mit 60/63 Jahren, je nach Geburtsjahrgang
• vorgezogene Pensionierung von Beamten mit 60
• Befreiung von der Wehrpflicht
• bes. Fürsorge im öffentlichen Dienst
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Stunden/Woche
• Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z. B. ADAC, DTC
• Ermäßigung des Flugpreises für BVG-/SVG-Beschädigte (Passagetarife der Lufthansa)
• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige
• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,- €
• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz. Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 2.100,- €
• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit n. d. § 14 SGB XI: 1.200,- €
• Ermäßigung bei Kurtaxen