Mittwoch, 15. Mai 2024

Schwerbehinderung über 50 Prozent: In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer

Wenn Sie Hundebesitzer sind, und gleichzeitig einen Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent haben, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzw. bei der Hundesteuerstelle kundig machen, inwieweit eine Befreiung von der Hundesteuer auf Antrag möglich ist. Denn wie ich inzwischen erfahren habe, ist dies in einigen deutschen Gemeinden der Fall.

In der Regel wird dies nur noch nicht offensiv genug kommuniziert. Daher lohnt es sich, direkt nachzufragen bzw. über eine Suchmaschine mit den Begriffen "Ihre Gemeinde" und "Befreiung Hundesteuer bei Schwerbehinderung" zu recherchieren.

Ich selbst habe es übrigens über eine Hundebesitzer-Bekanntschaft durch Zufall im Gespräch erfahren. 

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