Freitag, 24. Mai 2024

Tipps bei IGeL-Leistungen

ME/CFS- und MCAS-Betroffene müssen in der Regel eine Reihe von medizinischen Leistungen selbst bezahlen. Darüber hinaus gibt es auf dem Gebiet sehr viele Therapieversuche, die durch Studien noch nicht belegt sind. Daher ist Eigeninitiative sehr wichtig, um im individuellen Fall über die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen entscheiden zu können.

a) 
Informieren Sie sich genau, ob eine Leistung sinnvoll ist und lassen Sie sich ausführlich über die Qualität der Methode, Kosten, Risiken und Nutzen sowie andere Möglichkeiten der Behandlung aufklären. Nutzen Sie Selbsthilfeforen und die Erfahrungen anderer, um sich ein Bild machen zu können.

Lassen Sie sich mit Ihren Fragen nicht abwimmeln , auch wenn manche Ärzte kurz angebunden sind. Und lassen Sie sich nicht in Behandlungen "reinreden", wenn Sie ein schlechtes Bauchgefühl haben.

b) Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei einer Patientenberatungsstelle, ob und ab wann gewisse Leistungen in Ihrem speziellen Fall Kassenleistung sind 

Unter bestimmten Bedingungen trifft dies z.B. auf Akupunktur, Genuntersuchungen, Ernährungstherapie, Vitamin D-Diagnostik oder auch Vitamin B-Zufuhr bei Mängeln zu. Darüber hinaus können Hausärzte bestimmte Untersuchungen über die Kasse manchmal nicht durchführen, während Fachärzte ein viel höheres Budget haben.

Ein sehr bekanntes Beispiel ist die Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt. Sie war früher Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung, und wird inzwischen als IGeL geführt! Bestehen keine Beschwerden, ist dies auch korrekt. Dann kann die Patientin entscheiden, ob sie diese Leistung bezahlen möchte oder nicht. Wenn es jedoch aufgrund von Beschwerden oder z.B. einer bestehenden Zyste medizinisch notwendig ist, einen Ultraschall durchzuführen, dann ist dies keine IGeL-Leistung, auch wenn vorab dies von der Sprechstundenhelferin erläutert wurde. Haken Sie hier nach. Hier sind schon etliche Mißverständnisse und Streitigkeiten aufgetreten.

c) Vor der Durchführung einer IGeL muss ein schriftlicher Vertrag mit genauer Kostenaufstellung (nach Gebührenordnung für Ärzte) geschlossen werden.

Meistens werden hier gängig Vordrucke verwendet.Fragen Sie in der Praxis einfach nach.  


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