Mittwoch, 15. Mai 2024

Was bedeutet Schwerbehinderung?

Als schwerbehindert nach dem SGB IX (§ 2 Abs. 2 SGB IX) gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Als behindert nach dem SGB IX (§ 2 Abs. 1 SGB IX) gelten Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit zu einer Beeinträchtigung führen, die für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Bedroht von Behinderung sind Personen wiederum, wenn diese Art der Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Schwerbehinderte erhalten auf Antrag beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis. Dieser kann je nach Art der Behinderung Merkzeichen enthalten, wodurch der Schwerbehinderte Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann.

Folgende Merkzeichen werden vergeben:

- Merkzeichen „G": Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sowie erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung

- Merkzeichen „aG": Außergewöhnliche Gehbehinderung

- Merkzeichen „H": Hilflos

- Merkzeichen „Bl": Blind oder hochgradig sehbehindert

- Merkzeichen „RF": Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

- Merkzeichen „B": Ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig

- Merkzeichen „Gl": Gehörlos und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung




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