Ganz einfach und beruhigend: Der Anspruch bleibt und kann nach Auslaufen der befristeten Erwerbsminderungs- (oder unfähigkeits-)rente wieder berücksichtigt werden! Gerade wenn eine Rente wieder ausläuft, und man wieder in das Berufsleben zurück möchte bzw. die Bewerbungstournee wieder anfängt, dann ist es ja auch sinnvoll und sicherlich auch entlastend.
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