Donnerstag, 16. Mai 2024

Widerspruch einreichen

Gegen Bescheide (zum Beispiel der Krankenkasse oder der Rentenversicherung) kann innerhalb der angegebenen Fristen (oft ein Monat ab Zugang) schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Da die Zeiten manchmal jedoch recht knapp bemessen sind, und gerade für die Bewilligung von Leistungen bei Versicherungen oft noch zusätzliche Atteste o.ä. beigelegt werden müssen, ein Tipp: Formulieren Sie für den fristgerechten Widerspruch zunächst ein formloses Schreiben nach dem Muster: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ... Widerspruch ein. Die Begründung des Widerspruchs wird nachgereicht."

Damit haben Sie innerhalb der vorgegebenen Frist reagiert, und gleichzeitig noch genügend Zeit, um mit Ihren Ärzten oder Therapeuten zu besprechen, welche Unterlagen bzw. Atteste nachgereicht werden müssen.

Wichtig für die korrekte Formulierung eines Widerspruchs ist zudem, die Gründe der Versicherung für die Ablehnung zu kennen. Nur so können Sie zielgerichtet dagegen argumentieren.

Daher: Wenn ein Antrag abgelehnt worden ist und die Gründe für die Ablehnung nicht mitgeteilt wurden oder nicht nachvollziehbar sind, fragen Sie bitte bei dem zuständigen Sachbearbeiter nach, und lassen Sie sich eine Auflistung der Ablehnungsgründe oder erstellte Gutachten schriftlich zusenden.  

Auf jeden Fall sollte der Widerspruch sorgfältig und idealerweise mit weiteren - bisher noch nicht genannten - Argumenten begründet werden, die Sie dann mit Attesten belegen. Lassen Sie sich hier von Ihren Ärzten, aber wenn möglich, auch jetzt schon von einem Rechtsbeistand oder einem Sozialverband beraten.  

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