Gegen Bescheide (zum Beispiel der Krankenkasse oder der
Rentenversicherung) kann innerhalb der angegebenen Fristen (oft ein
Monat ab Zugang) schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Da
die Zeiten manchmal jedoch recht knapp bemessen sind, und gerade für die
Bewilligung von Leistungen bei Versicherungen oft noch zusätzliche
Atteste o.ä. beigelegt werden müssen, ein Tipp: Formulieren Sie für
den fristgerechten Widerspruch zunächst ein formloses Schreiben nach dem
Muster: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ... Widerspruch ein.
Die Begründung des Widerspruchs wird nachgereicht."
Damit haben Sie innerhalb der vorgegebenen Frist reagiert, und
gleichzeitig noch genügend Zeit, um mit Ihren Ärzten oder Therapeuten zu
besprechen, welche Unterlagen bzw. Atteste nachgereicht werden müssen.
Wichtig
für die korrekte Formulierung eines Widerspruchs ist zudem, die Gründe
der Versicherung für die Ablehnung zu kennen. Nur so können Sie
zielgerichtet dagegen argumentieren.
Daher: Wenn ein Antrag
abgelehnt worden ist und die Gründe für die Ablehnung nicht mitgeteilt
wurden oder nicht nachvollziehbar sind, fragen Sie bitte bei
dem zuständigen Sachbearbeiter nach, und lassen Sie sich eine Auflistung
der Ablehnungsgründe oder erstellte Gutachten schriftlich zusenden.
Auf
jeden Fall sollte der Widerspruch sorgfältig und idealerweise
mit weiteren - bisher noch nicht genannten - Argumenten begründet
werden, die Sie dann mit Attesten belegen. Lassen Sie sich hier von
Ihren Ärzten, aber wenn möglich, auch jetzt schon von einem
Rechtsbeistand oder einem Sozialverband beraten.