Mittwoch, 15. Mai 2024

Wie beantrage ich einen Schwerbehinderten-Ausweis?

Ein Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung und dem Grad der Behinderung kann bei dem - für den Wohnort zuständigen - Versorgungsamt gestellt werden. 

1. Sie schreiben einen formlosen Antrag, und bekommen daraufhin ein Antragsformular zugeschickt.
2. Sie holen sich gleich ein Antragsformular ab; in der Regel bekommen Sie dieses in den Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Sozialämtern und Behindertenverbänden.

Ein Tipp: Fragen Sie auch bei Zweifeln und Unsicherheiten in den einzelnen Behinderten- oder Sozialverbänden nach, ob man Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein kann.

Danach schicken Sie alles per Post (idealerweise: Einschreiben) an die entsprechende Stelle.

Übrigens:

Sollten Sie Mitglied in einem der Sozialverbände (VdK, SoVdk) oder einer Schwerbehinderten-Vereinigung sein, können Sie dort um Unterstützung bitten. Oder Sie fragen Ihren Arzt, Pflegepersonen etc., ob diese Ihnen behilflich sein können. Denn oft ist das Ausfüllen der Formulare eine größere Hürde, die Sie mit außenstehender und fachkundiger Unterstützung auf jeden Fall leichter hinbekommen.

Bitte nicht vergessen! 
Informieren Sie auf jeden Fall Ihre behandelnden Ärzte über Ihren Antrag. Denn diese werden oft von den Versorgungsämtern angeschrieben und um ihre Einschätzung gebeten!

Was Sie auf jeden Fall benötigen: Die Unterstützung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärzte. Sprechen Sie diese daher an, bevor Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen - und fragen Sie auch nach deren fachlicher Einschätzung. Denn wichtig für die Überprüfung Ihrer Schwerbehinderung sind vor allem die ärztlichen Befunde, die den Antrag rechtfertigen (hier sollte der Arzt übrigens nur Beschwerden nennen, die länger als sechs Monate andauern (werden)).

Es gibt bei diesen Befunden wiederum zwei Möglichkeiten: 
1. Sie legen die Befunde bzw. Atteste etc. gleich dem Antrag bei. Das spart Zeit.
2. Die Arztberichte, Atteste etc. werden später von dem Versorgungsamt direkt bei Ihren Ärzten angefordert. Dafür müssen Sie natürlich in dem Antrag die behandelnden Ärzte nennen.

Was zu dem Antrag noch gehört, ist ein Passfoto neueren Datums.  

Anhand der medizinischen Befundberichte und der Angabe der einzelnen Behinderungen wird dann von der zuständigen Behörde ein Gesamt-GdB errechnet. Wichtig zum Verständnis ist in dem Zusammenhang, dass die Schwerbehinderungsgrade für einzelne Krankheiten/Behinderungen nicht einfach summiert werden, um den sogenannten Gesamt-GdB zu errechnen. Nach der Berechnung des Schwerbehindertengrades erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid, gegen den übrigens innerhalb einer gewissen Frist Widerspruch eingelegt werden kann.

Wichtig ist: Erst ab einen Grad der Behinderung von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, auch wenn vorher schon (z.B. bei einem GdB von 30) bereits einige Nachteilsausgleiche greifen können.

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