Ein Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung und dem Grad der
Behinderung kann bei dem - für den Wohnort zuständigen - Versorgungsamt
gestellt werden.
1. Sie schreiben einen formlosen Antrag, und bekommen daraufhin ein Antragsformular zugeschickt.
2. Sie
holen sich gleich ein Antragsformular ab; in der Regel bekommen Sie
dieses in den Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Sozialämtern und
Behindertenverbänden.
Ein Tipp: Fragen Sie auch bei Zweifeln und
Unsicherheiten in den einzelnen Behinderten- oder Sozialverbänden nach,
ob man Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein kann.
Danach schicken Sie alles per Post (idealerweise: Einschreiben) an die entsprechende Stelle.
Übrigens:
Sollten
Sie Mitglied in einem der Sozialverbände (VdK, SoVdk) oder einer
Schwerbehinderten-Vereinigung sein, können Sie dort um Unterstützung
bitten. Oder Sie fragen Ihren Arzt, Pflegepersonen etc., ob diese Ihnen
behilflich sein können. Denn oft ist das Ausfüllen der Formulare eine
größere Hürde, die Sie mit außenstehender und fachkundiger Unterstützung
auf jeden Fall leichter hinbekommen.
Bitte nicht vergessen!
Informieren
Sie auf jeden Fall Ihre behandelnden Ärzte über Ihren Antrag. Denn
diese werden oft von den Versorgungsämtern angeschrieben und um ihre
Einschätzung gebeten!
Was
Sie auf jeden Fall benötigen: Die Unterstützung Ihres Arztes bzw. Ihrer
Ärzte. Sprechen Sie diese daher an, bevor Sie einen Antrag auf
Schwerbehinderung stellen - und fragen Sie auch nach deren fachlicher
Einschätzung. Denn wichtig für die Überprüfung Ihrer Schwerbehinderung
sind vor allem die ärztlichen Befunde, die den Antrag rechtfertigen
(hier sollte der Arzt übrigens nur Beschwerden nennen, die länger als
sechs Monate andauern (werden)).
Es gibt bei diesen Befunden wiederum zwei Möglichkeiten:
1. Sie legen die Befunde bzw. Atteste etc. gleich dem Antrag bei. Das spart Zeit.
2. Die
Arztberichte, Atteste etc. werden später von dem Versorgungsamt direkt
bei Ihren Ärzten angefordert. Dafür müssen Sie natürlich in dem Antrag
die behandelnden Ärzte nennen.
Was zu dem Antrag noch gehört, ist ein Passfoto neueren Datums.
Anhand
der medizinischen Befundberichte und der Angabe der einzelnen
Behinderungen wird dann von der zuständigen Behörde ein Gesamt-GdB
errechnet. Wichtig zum Verständnis ist in dem Zusammenhang, dass die
Schwerbehinderungsgrade für einzelne Krankheiten/Behinderungen nicht
einfach summiert werden, um den sogenannten Gesamt-GdB zu errechnen.
Nach der Berechnung des Schwerbehindertengrades erhalten Sie dann einen
Feststellungsbescheid, gegen den übrigens innerhalb einer gewissen Frist
Widerspruch eingelegt werden kann.
Wichtig ist: Erst ab einen Grad der Behinderung von 50 wird ein
Schwerbehindertenausweis ausgestellt, auch wenn vorher schon (z.B. bei
einem GdB von 30) bereits einige Nachteilsausgleiche greifen können.