Donnerstag, 16. Mai 2024

Wie führe ich ein Pflege-Tagebuch?

 


Ein Pflegebuch sollten Sie führen, um erbrachte Pflegeleistungen für sich selbst und für andere (z.B. MDK, Gutachter, Krankenkasse, Pflegeversicherung) zu dokumentieren.

Denn oft übersehen sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden kleine, selbstverständliche Hilfestellung und Handhabungen. Auch der tägliche Zeitaufwand wird in der Regel unterschätzt. Schwierig ist zudem die Einschätzung bestimmter Pflegeleistungen (z.B. Intimpflege oder Unterstützung auf der Toilette), da diese aus Scham oder schlicht aus Vergesslichkeit selten von den Pflegebedürftigen selbst angegeben werden.

Werden diese verschwiegen oder unterbewertet, kann sich das im ungünstigsten Fall jedoch nachteilig auf das Gutachten und die Einschätzung der Pflegestufe auswirken.

Daher sollten Sie sich auf jeden Fall zumindest für zwei Wochen (idealerweise die zwei Wochen vor dem Gutachterbesuch zwecks Einstufung) die Zeit nehmen, ein solches Pflegetagebuch zu führen. Denn dann können Sie mit gutem Gewissen dem Gutachter eine realistische und dokumentierte Übersicht mit Zeitschätzung abgeben, die dieser sicherlich zu schätzen weiß. 

Anmerkung zum rechtlichen Rahmen:

a)
Sie sind als familiär Pflegende bzw. als Pflegebedürftiger nicht verpflichtet, ein privates Pflegetagebuch zu führen. Die ist völlig freiwillig. Darüberhinaus kann niemand (auch nicht Ärzte oder Gutachter) die Einsicht in dieses Pflegetagebuch verlangen.

b)
Eine beruflich tätige Pflegestation oder ein ambulantes Pflegeteam muss über die entsprechenden Pflegeleistungen jedoch sehr genau Buch führen. Denn berufliche Pfleger sind verpflichtet, eine Pflegedokumentation zu erstellen. Die Pflegedokumentation muss in der Wohnung bzw. im Zimmer des zu Pflegenden aufbewahrt werden, und darf jederzeit vom  Pflegebedürftigen selbst sowie von seinen Bevollmächtigten eingesehen werden.  

Vorlagen für ein gut gepflegtes Pflegetagebuch finden Sie als Download unter anderem bei der Verbraucherzentrale oder auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse, das o.g. Pflegetagebuch hier.



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