Ein Pflegebuch sollten Sie führen, um erbrachte Pflegeleistungen für sich selbst und für andere (z.B. MDK, Gutachter, Krankenkasse, Pflegeversicherung) zu dokumentieren.
Denn
oft übersehen sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden
kleine, selbstverständliche Hilfestellung und Handhabungen. Auch der
tägliche Zeitaufwand wird in der Regel unterschätzt. Schwierig ist zudem
die Einschätzung bestimmter Pflegeleistungen (z.B. Intimpflege oder
Unterstützung auf der Toilette), da diese aus Scham oder schlicht
aus Vergesslichkeit selten von den Pflegebedürftigen selbst angegeben
werden.
Werden diese verschwiegen oder
unterbewertet, kann sich das im ungünstigsten Fall jedoch nachteilig auf
das Gutachten und die Einschätzung der Pflegestufe auswirken.
Daher
sollten Sie sich auf jeden Fall zumindest für zwei Wochen (idealerweise
die zwei Wochen vor dem Gutachterbesuch zwecks Einstufung) die Zeit
nehmen, ein solches Pflegetagebuch zu führen. Denn dann können Sie mit
gutem Gewissen dem Gutachter eine realistische und dokumentierte
Übersicht mit Zeitschätzung abgeben, die dieser sicherlich zu schätzen
weiß.
Anmerkung zum rechtlichen Rahmen:
a)
Sie
sind als familiär Pflegende bzw. als Pflegebedürftiger nicht
verpflichtet, ein privates Pflegetagebuch zu führen. Die ist völlig
freiwillig. Darüberhinaus kann niemand (auch nicht Ärzte oder Gutachter)
die Einsicht in dieses Pflegetagebuch verlangen.
Eine beruflich tätige Pflegestation oder ein ambulantes Pflegeteam muss über die entsprechenden Pflegeleistungen jedoch sehr genau Buch führen. Denn berufliche Pfleger sind verpflichtet, eine Pflegedokumentation zu erstellen. Die Pflegedokumentation muss in der Wohnung bzw. im Zimmer des zu Pflegenden aufbewahrt werden, und darf jederzeit vom Pflegebedürftigen selbst sowie von seinen Bevollmächtigten eingesehen werden.
Vorlagen für ein gut gepflegtes
Pflegetagebuch finden Sie als Download unter anderem bei der
Verbraucherzentrale oder auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse, das o.g. Pflegetagebuch hier.