Samstag, 1. Juni 2024

Fahrtkosten zu Arztterminen oder Therapien

Wann werden Fahrten zu Arztterminen oder Therapien bezuschusst?

In gewissen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten zu Behandlungen und Arztterminen, wobei ein Teil der Kosten jedoch vom Versicherten selbst bezahlt werden muss. Dabei beträgt die Zuzahlung zehn Prozent (mind. 5 EUR, max. 10 EUR). Wenn Ihre Belastungsgrenze überschritten ist, können Sie sich selbstverständlich auch hier befreien lassen.

Für die Übernahme von Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien müssen jedoch zwingende medizinische Gründe vorliegen, für die normalerweise eine ärztliche Verordnung notwendig ist.

Personen
- mit Pflegegrad 4 oder 5
- einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H
haben wiederum die Möglichkeit, die Fahrten auch ohne ärztliche Verordnung erstattet zu bekommen.

Für Erkrankte mit Pflegegrad 3 und einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung übernimmt die Krankenkasse manchmal über eine Sondergenehmigung die Kosten. Dies sind jedoch Einzelfallentscheidungen.

Welche Fahrten werden bezuschusst?

Erstattet werden in der Regel die Kosten für Krankenfahrten
- bei stationären Leistungen
- bei vor- oder nachstationären Leistungen
- bei ambulanten Operationen, wenn dadurch ein KH-Aufenthalt vermieden werden.

Zudem können Fahrten
- zur Dialyse
- zur Krebstherapie
bezahlt werden.

Fahrtkosten zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen werden wiederum
ohne ärztliche Veordnung direkt bei der Krankenkasse beantragt.

Einfache Hausarztbesuche oder fachärztliche Vorsorgeuntersuchungen werden NICHT bezuschusst.

Wie ist das Prozedere?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung oder die o.g. Voraussetzungen und müssen die Fahrtkosten-Übernahme bei der Krankenkasse schriftlich beantragen. Dafür legen Sie Quittungen, Fahrkarten oder Kilometernachweise vor. Manchmal rechnet das Transportunternehmen auch direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab, worüber Sie informiert werden.

Bitte bedenken Sie, dass nur in Ausnahmefällen nachträgliche Verordnungen für Beförderungen akzeptiert werden. Darüber hinaus werden Fahrten nur zur nächstgelegenen Behandlungsstätte bezuschusst - wobei das in Zeiten des Ärztemangels m.E. jedoch sehr relativ zu sehen ist.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Krankenkassen die Fahrten nicht bezahlen?


Sie können dann die Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie über eine zumutbare Grenze kommen, erhalten Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet.

Quelle: VdK-Zeitung, Ausgabe Juni '24




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